Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Seligenstadt e.V. findest du hier .
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Mit ihren Schwimmkursen sorgt die DLRG Seligenstadt dafür, dass Kinder im Wasser sicher sind und nicht ertrinken. Dabei entstehen Kosten, etwa durch die Schwimmbadnutzung oder Ausbildungsmaterial, welche die DLRG in Form von Kursgebühren an die Teilnehmenden weiter geben muss. Für einige Familien sind diese Kursgebühren jedoch zu hoch. Um dennoch das Schwimmenlernen zu ermöglichen, übernehmen Schwimm-Paten einmalig die Kosten für einen Kurs bei nachgewiesener Bedürftigkeit.
Ich bin da pragmatisch: Jedes Kind soll schwimmen lernen. Dafür setze ich mich seit über 30 Jahren ein. Das ist eine Aufgabe, wo jeder ein Stück Verantwortung übernehmen kann und soll. Die einen bilden aus, andere sponsern. So bekämpfen wir zusammen das Ertrinken.
Volkmar Engelbert, Vorsitzender DLRG Seligenstadt
Als Schwimm-Pate übernehmen Sie für ein Kind die Kosten um schwimmen zu lernen. Die Patenschaft kann als Spende steuerlich geltend gemacht werden, da die DLRG anerkannt gemeinnützig ist.
Die DLRG prüft nach den Kriterien des Teilhabepakets des Kreis Offenbach, ob eine tatsächliche Bedürftigkeit vorliegt. In der Regel wird kein Kontakt zwischen Paten und unterstütztem Kind hergestellt. In Ausnahmefällen und mit Einverständnis der Eltern ist es möglich.
Wer keine Scheu vor der Arbeit mit Kindern hat, kann gerne Kontakt zu uns aufnehmen und beim Schwimmkurs direkt mit helfender Hand unterstützen.
Pate werden Sie per Überweisung mit dem Stichwort „Pate“ an:
IBAN: DE66 5065 2124 0101 6365 04 - BIC: HELADEF1SLS
Bitte Name und Adresse für eine Spendenquittung angeben.
Ihr Ansprechpartner:
Volkmar Engelbert
06182/66607
volkmar.engelbert@seligenstadt.dlrg.de
Stichwort "Pate"
IBAN: DE66 5065 2124 0101 6365 04
BIC: HELADEF1SLS
Bitte Name und Adresse für Spendenquittung nennen.
Für einige Familien ist ein Schwimmkurs zu teuer. Als Schwimm-Pate können Sie einen Schwimmkurs (beginnend ab 69,- €) für ein Kind finanzieren.
Um einen von einem Paten geförderten Schwimmkursplatz in Anspruch zu nehmen, sind folgende Vorraussetzungen notwendig:
Zudem gelten die gleichen Kriterien wie beim Bildungs- und Teilhabepaket des Kreis Offenbach. Mindestens eine der folgenden Leistungen muss bezogen werden:
Eine der Bescheinigungen ist vorzulegen. Eine Speicherung der Daten findet nicht statt, lediglich die Vorlage einer anerkannten Bescheinigung wird vermerkt.
Beantragung und Fragen bitte über das Kontaktformular oder an: ausbildung(at)seligenstadt.dlrg.de
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